Diskrepanz zwischen Erkenntnis und Folgerung
Das Bündnis für humane Bildung nimmt dazu Stellung:
Der von den 18 Kommissionsmitgliedern in drei Arbeitsgruppen verfasste Text bereitet in der erwartbaren empirischen Breite und Detailtiefe interdisziplinäre, wissenschaftliche und juristische Sachstände auf. Der Bericht soll als Grundlage für konkrete Handlungsempfehlungen für einen "umfassenden Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum" dienen (Publikation voraussichtlich im Sommer 2026).
Die Bestandsaufnahme benennt ausführlich und eindrücklich, dass Smartphones und sozial nur genannte Medien mit erheblichen Gefährdungslagen verbunden sind. In den Schlussfolgerungen bleibt der Bericht allerdings deutlich hinter den eigenen Befunden zurück. Dadurch entsteht ein grundlegender Widerspruch zwischen Analyse und daraus abgeleiteten Implikationen. Der Bericht liest sich daher wie eine der üblichen Verlautbarungen der Lobbyverbände der IT- und EdTech-Industrie.
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