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In der Bundesrepublik werden die Kinderrechte täglich missachtet

| Redaktion

Am Tag der Kinderrechte erinnerte die Vorsitzende von SOS-Kinderdorf daran, dass diese Rechte in der Bundesrepublik jeden Tag missachtet werden.

"Gerade seit Corona wird das Recht junger Menschen auf Gesundheit massiv eingeschränkt, insbesondere im Bereich der psychischen Gesundheit", erklärte Prof. Dr. Sabina Schutter. Die psychischen Belastungen hätten bei jungen Menschen stark zugenommen. Ein Jahr auf Hilfe warten zu müssen, habe für Kinder und Jugendliche viel gravierendere Konsequenzen als für Erwachsene.

Auch die Stiftung Kindergesundheit stellt in ihrem aktuellen Kindergesundheitsbericht fest, dass das in Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention verbriefte Recht auf Gesundheit in Deutschland täglich verletzt werde. Die pädiatrische sowie die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Kliniken und Praxen sei nur unzureichend gewährleistet, der Fachkräftemangel im ärztlichen und pflegerischen Bereich verschärfe die Situation. "Die Versorgungsengpässe von jungen Menschen mit psychischen Problemen haben sich seit Corona noch einmal deutlich zugespitzt, weil es einfach mehr Kinder und Jugendliche gibt, die Hilfe brauchen", so Priv.-Doz. Dr. med. Katharina Bühren, Vorstandsmitglied der Stiftung Kindergesundheit und ärztliche Direktorin am kbo-Heckscher-Klinikum für Kinder- und Jugendpsychiatrie in München.

SOS-Kinderdorf und die Stiftung Kindergesundheit empfehlen unter anderem:

• die Förderung dauerhafter psychosozialer, psychotherapeutischer und psychiatrischer Angebote mit niedrigschwelliger schulischer Anbindung sowie erweiterter Jugendhilfemaßnahmen in besonders belasteten Wohnquartieren;
• den Ausbau evidenzbasierter Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Therapie psychischer Störungen des Kindes- und Jugendalters, um eine weitere Verbesserung des Behandlungserfolges bei psychischen Erkrankungen zu erreichen;
• Lehren aus der Pandemie zu ziehen: dazu gehöre das Offenhalten von Bildungseinrichtungen/Kindertagesstätten unter Berücksichtigung geeigneter Schutzmaßnahmen. Schließungen dürften nur dann in Betracht gezogen werden, wenn alle anderen Maßnahmen der Kontaktbeschränkung nicht erfolgreich seien;
• die Einführung eines Schulfachs Gesundheit zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz von Kindern und Jugendlichen.

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