Zum Hauptinhalt springen

Kindeswohl berücksichtigen

| Matthias Niedermann

Am 17. Februar veröffentlichte der ExpertInnenrat der Bundesregierung zu COVID-19 in seiner 7. Stellungnahme "Notwendigkeit einer prioritären Berücksichtigung des Kindeswohls in der Pandemie" einige weitreichende Forderungen.

Die Ausgangslage der Pandemie belaste die Kinder und Jugendlichen aus vielfältigen Gründen besonders stark. Besonders schwerwiegend sei die in der Pandemie sekundäre Krankheitslast durch psychische und physische Erkrankungen der Kinder und Jugendlichen, ausgelöst u.a. durch Lockdown-Maßnahmen, Belastungen in den Familien wie Angst, Krankheit, Tod oder Existenzverlust, Verlust an sozialer Teilhabe und Planungsunsicherheit. Besonders betroffen davon seien Kinder aus sozial benachteiligten Familien, heißt es in der Stellungnahme.

Im Hinblick auf die pädagogische und soziale Situation der Jugendlichen zieht der ExpertInnenrat der Bundesregierung die Umgestaltung von Lehrplänen in Betracht, ebenso nachhaltige staatliche Förderprogramme, die ohne Verzögerung implementiert und umgesetzt werden sollen, mit dem Ziel, den Umgang mit Leistungsdruck, den die Kinder und Jugendlichen aufgrund des Ausfalls von Unterricht, Isolation und Quarantäne bei gleichbleibenden Anforderungen erleben, abzumildern.

Zur Stellungnahme