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Smartphones für Kinder nicht geeignet

| Redaktion | BR

Die Auffassung, dass "Smartphones für Kinder nicht geeignet" sind, vertritt der Internetkriminologe Cem Karakaya von der Münchner Polizei.

Er gebe seiner 11-jährigen Tochter auch nicht den Autoschlüssel und sage zu ihr: "Schatz fahr Du heute, das schaffst Du schon." In einem Gespräch mit dem Bayrischen Rundfunk plädiert der Polizeibeamte dafür, den Zugang zu Smartphones gesetzlich zu regeln, wie Rauchen oder Alkoholtrinken – Zugang erst ab 16 oder 18. Seine Forderung begründet er mit den vielen Missbrauchsmöglichkeiten.

"Jeder Straftatbestand, den sie im Strafgesetzbuch finden, gilt auch für das Internet. Ich darf zum Beispiel über WhatsApp niemanden beleidigen", so Karakaya. Das Problem sieht er aber zunächst bei den Eltern. Viele Erziehungsberechtigte seien mit Computern, Apps und Internet "heillos" überfordert. Vor allem die sogenannten sozialen Netzwerke verleiteten zu Regelverstößen. Dem unautorisierten Teilen von Bildern stehe das Kunsturheberrechtsgesetz entgegen: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden." Auch für Kinder könne das unerlaubte Teilen straf- und zivilrechtliche Folgen haben.

Ihm pflichtet der IT-Anwalt Chan-jo Jun bei: Zwar entstehe Strafmündigkeit erst mit 14 Jahren, aber es gebe auch zivilrechtliche Konsequenzen. Das Landgericht Memmingen habe gegen einen Elfjährigen eine Schmerzensgeldzahlung von 1.500 Euro verhängt, der einen Gleichartigen über eine gefälschte Facebookseite massiv gemobbt und ihn in eine psychotherapeutische Behandlung getrieben habe. Besonders hart geahndet werde Jugendpornografie: "Wer davon Kenntnis hat, also was zum Beispiel über eine WhatsApp-Gruppe weitergeleitet worden ist, der macht sich schon allein durch den Besitz strafbar."

Quelle:

BR24