UNICEF Deutschland fordert besseren Kinderschutz im digitalen Raum
Die Zahl KI-generierter sexualisierter Bilder von Kindern steige rasant. Laut einer UNICEF-Studie mit Partnern in elf Ländern waren 2025 mindestens 1,2 Millionen Kinder von Deepfake-Missbrauch betroffen – in manchen Ländern entspricht das etwa einem Kind pro Schulklasse.
UNICEF-Geschäftsführer Christian Schneider erklärt: "Deepfake-Missbrauch ist Missbrauch mit entsetzlichen, oft lebenslangen Folgen für Kinder." KI-Tools machten es Tätern einfach, Kleidung auf realen Kinderfotos zu entfernen und Nacktbilder zu erzeugen. Selbst wenn kein konkretes Kind erkennbar sei, normalisierten solche Darstellungen sexualisierte Gewalt, schürten Nachfrage nach Missbrauchsmaterial und erschwerten die Strafverfolgung realer Fälle.
Kinder wüchsen in einer digitalen Welt auf, die noch nicht ausreichend an ihren Rechten und ihrem Wohlbefinden ausgerichtet sei. Neben Deepfakes drohten Risiken wie Cybergrooming, Cybermobbing, Hassrede, Desinformation und schädliche Inhalte. 41 Prozent der Jugendlichen verfügten nur über geringe digitale Kompetenzen.
UNICEF fordert ein umfassendes Schutzkonzept mit Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz und Unterstützung.
Die 10 wichtigsten Forderungen:
- Deepfake-Missbrauch als realen Missbrauch anerkennen und strafrechtlich konsequent behandeln – unabhängig davon, ob KI-generiert oder nicht.
- Generierung und Verbreitung sexualisierter Missbrauchsdarstellungen von Kindern möglichst verhindern, bevor Schaden entsteht.
- Digitalunternehmen in die Pflicht nehmen: Sicherheit für Kinder von Anfang an in Produkte einbauen, proaktives Erkennen und Entfernen von Missbrauchsdarstellungen.
- Wirksame Meldesysteme, altersgerechtes Design und technische Schutzmechanismen als Standard auf Plattformen etablieren.
- Rechtlichen Rahmen stärken: Lücken im Strafrecht schließen und Behörden ausreichend Ressourcen für schnelle Löschung (auch grenzüberschreitend) geben.
- Digitale Medienbildung fächerübergreifend in Schulen verankern und Pädagogen sowie Eltern qualifizieren.
- Betroffene Kinder brauchen schnelle, verlässliche Anlaufstellen mit Jugendhilfe und psychologischer Unterstützung.
- Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in alle politischen Entscheidungen und Regulierungen einbeziehen.
- Altersbeschränkungen für soziale Medien verhältnismäßig und ergänzt durch technische Schutzmaßnahmen gestalten, ohne Bildungs- oder Hilfsangebote auszuschließen.
- Auf EU-Ebene die Interimsregelung für freiwillige Meldung und Entfernung von Missbrauchsfällen durch Digitalunternehmen zeitlich verlängern, bis ein dauerhafter gesetzlicher Rahmen steht.
UNICEF hat eine detaillierte Stellungnahme an die Unabhängige Expertenkommission der Bundesregierung zum digitalen Kinder- und Jugendschutz übermittelt und betont, dass das Kindeswohl nach der UN-Kinderrechtskonvention Vorrang haben muss.